Description du poste
RAlpin AG offre des services de transport ferroviaire combiné. Rejoignez une équipe dynamique avec des conditions de travail avantageuses.
Tâches
• Assurer le chargement et déchargement des unités de transport.
• Gérer les réclamations et les dommages dans les délais impartis.
• Respecter les normes de sécurité et de documentation en vigueur.
Compétences
• Expérience en logistique ou transport ferroviaire requise.
• Connaissance des procédures douanières et de sécurité.
• Capacité à travailler sous pression et en équipe.
p w wendende nationale Recht oder internationale Übereinkom- festgelegten Fristen und Formen zum einen der Schaden w w men zwingend etwas anderes vorschreiben. angezeigt und zum anderen die Entschädigung eingefordert
: et worden ist. Andernfalls erlischt ein Anspruch gegen RAlpin. i
15.2 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und RAlpin aus e sb dem Versand der Ladeeinheiten wie auch aus der Beförde- 13.2 Die Anzeige, die den Schaden hinreichend genau kennzeiche
W rung von Personen im Begleitwagen sind ausschliesslich nen muss und gegebenenfalls mit Fotos zu unterlegen ist, ist r e die ordentlichen Gerichte am Sitz der RAlpin zuständig. Je- bei dem örtlichen Vertreter der RAlpin am Empfangsterminal d f u doch kann der Kunde auch an seinem Sitz verklagt werden. oder bei dem zuständigen Vertreter des Eisenbahnverkehrsa ei
Ankunft anzeigen, wenn ihm die Ladeeinheit übergeben wird. w nur sekundär wieder zum Tragen, wenn eine Vollstreckung fort erkennbar sind, muss eine Schadenanzeige innerhalb ej t gegen den Dritten erfolglos ist. von drei Tagen nach der erfolgten Ablieferung erfolgen und li g es muss eine unverzügliche Besichtigung des Schadens ers
15.5 Sofern ein Absatz oder Abschnitt oder auch ein Satz dieser
E möglicht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden sollte, blei- G alle entsprechend notwendigen Beweise für Verluste oder
A ben alle übrigen Bestimmungen in Kraft. ni
Beschädigungen sichergestellt werden. pl
15.6 Bei der Vorlage von Übersetzungen in die englische oder
AR
13.5 Bei Verspätungen, Dokumentenverlust oder sonstigen Ver- italienische Sprache ist bei Differenzen in der Sprache der
5 tragsverletzungen ausserhalb von Verlusten oder Beschä- deutsche Wortlaut massgebend.
2
0 digungen ist der Schaden innerhalb von drei Werktagen
2
15.7 Ein Verzicht der RAlpin auf bestimmte Rechte im Einzelfall,
© nach Auslieferung anzuzeigen. sei es gerichtlich oder aussergerichtlich, hat keine präjudi- 13.6 Eine Entschädigung muss vom Kunden schriftlich, regel- zierende Wirkung für ähnliche Fälle. mässig per Einschreibebrief eingefordert werden. Die Belege zum Schadennachweis müssen beigefügt sein. Diese
Anforderung muss innerhalb von acht Monaten ab Auslieferung bei RAlpin eingegangen sein.
14. Datenschutz und Videoüberwachung
14.1 Im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des Beförderungsauftrages erfasst RAlpin bestimmte Daten von Fahrern. Die
Erfassung erfolgt beim Einchecken durch den Fahrer selbst, durch einen Terminal-Mitarbeiter oder durch einen Vertreter der RAlpin. Verwendet werden diese Daten ausschliesslich durch Mitarbeiter der RAlpin aus Gründen der betrieblichen
Notwendigkeit bzw. zur Bestimmung der Zugehörigkeit von
Lastwagen und Fahrer für Zollbehörden und Beförderer und zur Erfassung von Fahrern, die aufgrund einer Regelverletzung von der Fahrt mit der RAlpin ausgeschlossen sind. Sämtliche
Daten können auf Anfrage bei RAlpin eingesehen werden.
14.2 RAlpin behält sich vor, die Terminals sowie die Begleitwagen zum Schutz vor Vandalismus sowie zur Beweissicherung im
Fall von Schadenfällen mit Videokameras zu überwachen. Zur
Information der von der Überwachung betroffenen Personen bringt RAlpin im Aufnahmefeld der Kamera gut sichtbare
Hinweisschilder an. Die mit einer Kamera aufgenommenen
Daten werden innerhalb von 72 Stunden gelöscht, sofern innerhalb dieses Zeitraums keine nennenswerten Ereignisse entdeckt werden.
14.3 Mit Bestätigung der Kenntnisnahme des Sicherheitsmerkblattes oder der entsprechenden Bestätigung in der Online- Buchung erklärt der Fahrer sein Einverständnis zu dieser
Datenerhebung und der Videoüberwachung.
Die aktuelle Datenschutzerklärung kann unter www.ralpin.com eingesehen oder heruntergeladen werden.
RAlpin AG Römerstrasse 3, 4600 Olten, Schweiz, T +41 58 822 88 88, E-Mail schreiben, www.ralpin.com m
13. Entschädigungsvoraussetzungen, 15. Schlussbestimmungen oc.
Setzungen einer Schadensmeldung ni
15.1 Alle Forderungen aus dem Beförderungsvertrag verjähren la in einem Jahr ab dessen Abschluss, soweit nicht das anzu- 13.1 Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn in den nachfolgend r . n unternehmen bei Ankunft vorzunehmen. Die Entschädigung o
15.3 Auf diesen Vertrag sowie die einzelnen Beförderungsveris selbst kann nur gegenüber RAlpin angemeldet werden. r träge ist Schweizer Recht einschliesslich der internationaeV len Übereinkommen anwendbar (CIM, CIV). 13.3 Bei Verlust oder Beschädigungen, die äusserlich erkennbar elle sind, insbesondere auch solche an Zoll- oder anderen Veru
15.4 RAlpin ist berechtigt, Schadenersatzansprüche eines Kunden, tk schlüssen der Ladeeinheit, muss der Kunde dies sofort bei a die auf von Dritten verursachten Schäden beruhen, dadurch zu befriedigen, dass sie dem Kunden die eigenen Ansprüche d sl gegenüber dem Dritten abtritt. Die Haftung der RAlpin kommt i
13.4 Bei Verlust oder Beschädigungen, die nicht äusserlich soe
21422311123
A Good Move!
AGB
AUSGABE 2025
7.
Technische Anforderungen und Sicherheit
10.2
Zolldokumente selbst sind auf der Strecke Freiburg/No- RALPIN AG
7.1
Die technischen Anforderungen und die Sicherheitsbestimvara nicht verlangt, da die Schweiz nur auf dem Schienenmungen richten sich nach den Beförderungsbedingungen und weg durchquert wird. Jeweils notwendige Zollanmeldungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN dem Sicherheitsmerkblatt der RAlpin. Daneben sind die Aninsbesondere für verbrauchssteuerpflichtige Waren liegen weisungen des Personals an den Terminals und auf der Streallein in der Verantwortung des Kunden. Entsprechende Wacke jederzeit einzuhalten. Eine Missachtung der Vorgabe kann ren sind auf Verlangen zu deklarieren (insbesondere durch
GÜLTIG AB 1.1.2025 zum Ausschluss des Fahrers, zur Ablehnung des Transportes
Angabe des ARC). oder zu einer Schadenersatzpflicht des Kunden führen.
10.3
Fahrer müssen sich am Abgangsterminal persönlich regis- 7.2
Buchungsbestätigungen stehen immer unter dem Vorbehalt, trieren und sich jederzeit durch Personalausweis oder Pass dass die technischen Vorgaben und die Sicherheitsbestimausweisen können. mungen eingehalten sind. Eine solche Bestätigung bezieht sich immer nur auf die Angaben, die von dem Kunden in sei- 11. Haftung des Kunden ner Buchung gemacht wurden. Stellt sich heraus, dass diese
11.1 Im Rahmen der oben abgegebenen Zusicherungen haftet der
1.
Allgemeines
3.6
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Güter ordnungsge- Angaben fehlerhaft oder unvollständig waren, sind sowohl
Kunde für alle Schäden, die durch falsche oder fehlende Anga- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (« AGB ») der RAlpin AG mäss geladen, gestaut und gesichert sind.
RAlpin als auch das Eisenbahnverkehrsunternehmen berechben oder Dokumente entstehen sowie für die Nichteinhaltung regeln die Beziehungen zwischen der RAlpin AG (« RAlpin ») und
3.7
Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, alle notwendigen tigt, den Transport abzulehnen. der technischen Vorgaben, der Sicherheitsbestimmungen und ihren Kunden (« Kunde ») für die Beförderung von beladenen oder
Dokumente, welche die Ladeeinheiten begleiten und be- 7.3
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist berechtigt, eine techder Anweisungen von Bahn- und Terminalpersonal. leeren Lastwagen und deren Fahrer auf der Rollenden Autobahn. hördlich für Kontrollen vorgeschrieben sind, richtig und nische Kontrolle der Ladeeinheit vor der Beladung durchzu- 11.2 Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden an den
Sie gelten für jeden einzelnen erteilten Transportauftrag, unabvollständig vorhanden und der RAlpin bzw. deren Vertretern führen. Sollten Ladeeinheiten wegen Nichteinhaltung der Be- Einrichtungen der Terminals bzw. der Wagen und des Behängig davon, ob sie damit einen zwischen den Parteien bestehenvor Ort vor Abfahrt übergeben wurden. förderungsbedingungen oder der Sicherheitsbestimmungen gleitwagens für die Fahrer, die zumindest leicht fahrlässig den Rahmenvertrag ausfüllen oder es sich nur um einen einzeln
3.8
Der Fahrer hat die Ladeeinheit nach Ankunft am Empfangsnicht zum Transport zugelassen werden, ist die Eisenbahnverursacht wurden. Zum Schaden gehören auch anfallende beauftragten Transport handelt. bahnhof unverzüglich vom Wagen zu fahren und das Termiverkehrsunternehmen berechtigt, den Transport abzulehnen.
Rechtsverfolgungskosten.
Neben diesen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich weitere nal zu verlassen.
RAlpin übernimmt dafür keine Haftung. Diese Kontrollen er- 11.3
RAlpin ist berechtigt, von dem Kunden einen Nachweis einer
Vertragsbestandteile des Beförderungsvertrages zwischen dem
3.9
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Ausfolgen allein im Interesse des Eisenbahnverkehrsunternehentsprechenden Haftpflichtversicherung zu verlangen, an- Kunden und der RAlpin die Beförderungsbedingungen und das Sinahme einer allfälligen technischen Kontrolle gemäss Ziffer men, der Kunde hat keinen Anspruch darauf und damit auch dernfalls ist RAlpin berechtigt, Beförderungsverträge abzucherheitsmerkblatt, abrufbar jeweils unter www.ralpin.com.
7 weder RAlpin noch das Eisenbahnverkehrsunternehmen keinen Anspruch aus einer möglicherweise ungenügenden lehnen bzw. zu stornieren. in der Lage sind, Lastwagen und Güter und deren Verladung
Kontrolle. Die Kontrolle kann sich notwendigerweise nur auf augenfällige Schäden an der Ladeeinheit richten.
11.4
Der Kunde haftet immer für die Handlungen des oder der
2.
Definitionen zu prüfen, sie lehnen dementsprechend auch jede daraus
Fahrer, die unter der von ihm vorgenommenen Buchung an
2.1
L astwagen sind die einzelnen Fahrzeuge, Sattel- oder Anfolgende Haftung ab.
7.4
Sofern der Fahrer nicht und auch nicht zeitnah nach Aufder Beförderung teilnehmen, gleichgültig, welches Rechtshängerzüge. forderung entsprechende Antennen, Spiegel oder sonstige verhältnis zwischen dem Kunden und dem Fahrer besteht.
4.
Buchung und Abschluss des Beförderungsvertrages äussere Zubehöre entfernt oder einrichtet, ist das Eisen- 2.2
Güter bzw. Gut bezeichnen die jeweilige Ladung eines Lastbahnverkehrsunternehmen berechtigt, diese Anpassungen wagens.
4.1
Der Kunde übersendet eine Buchung auf der online-Bu- 12. Haftung der RAlpin chungsplattform von RAlpin. Nur in Ausnahmefällen soll eine selbst vorzunehmen oder den Transport abzulehnen. Mit
2.3
Ladeeinheit ist die Gesamtheit von Lastwagen und Gütern. der Unterzeichnung des Tickets (Shipping Order) bestätigt
12.1 Die Haftung der RAlpin für die Beförderung des Fahrers und
Buchung telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Für die Ladeeinheiten sind die Vorgaben der Beförderungsder Fahrer insbesondere, das Sicherheitsmerkblatt geledessen Handgepäck richtet sich abschliessend nach den einbedingungen für die Abmessungen und Gewichte zwingend
4.2
In jedem Fall kommt ein Beförderungsvertrag erst zustande, sen und verstanden zu haben. heitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internaeinzuhalten. wenn RAlpin die betreffende Buchung bestätigt, im Regelfall tionale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV, COTIF 1999). digital auf der Buchungsplattform oder per E-Mail. Die Be- 2.4
W agen ist der Niederflur-Tragwagen, auf dem die Ladeein- 8.
Fahrpläne und Abfahrtszeiten
12.2
Die Haftung für die Ladeeinheit richtet sich grundsätzlich nach stätigung einer Buchung erfolgt grundsätzlich nur auf Basis heit auf der Schiene befördert wird.
Fahrpläne und Abfahrtszeiten können sich kurzfristig ändern. den Vorschriften der CIM mit den folgenden Besonderheiten: dieser Geschäftsbedingungen.
2.5
Ticket (Shipping Order) ist die Bestätigung des Fahrers des
Der Kunde ist gehalten, unmittelbar vor einer Buchung die ak- – Die Ladeeinheit wird auf offenen Niederflurtragwagen be- 4.3
Für den Inhalt des Beförderungsvertrages ist ausschliess- Kunden auf dem entsprechenden Formular, mit dem die Votualisierten Abfahrtszeiten der Züge zu prüfen. Sollten sich nach fördert. Durch die Verkehrsorganisation des Schienennetzes lich die Buchungsbestätigung von RAlpin massgeblich. raussetzungen der Beförderung nach diesen Bedingungen einer bestätigten Buchung Abfahrtzeiten ändern oder Züge auskönnen Halte und langsame Strecken nicht vermieden wer- Sollte RAlpin hierbei versehentlich einen Fehler vorgenomvor Übergabe ausdrücklich bestätigt werden. fallen, wird RAlpin den Kunden darüber innert nützlicher Frist den. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Ladeeinheit ausmen haben, hat der Kunde unverzüglich dieser Buchungsinformieren. In diesem Fall kann der Kunde kostenfrei von seiner reichend vor einem Zugriff Dritter zu schützen.
2.6
F ahrer ist der Lenker des Lastwagens sowie eine mögliche bestätigung zu widersprechen, im Regelfall innerhalb von 4
Buchung zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche andere Person, die ebenfalls über eine Fahrerlaubnis für
(vier) Stunden.
– Der Zeitraum der Haftung beginnt mit der Übergabe der Lasind ausgeschlossen. den Lastwagen verfügt. deeinheit und endet mit der Auslieferung der Ladeeinheit.
4.4
Eine Buchung hat spätestens bis zum Annahmeschluss des
2.7
Ü bergabe der Ladeeinheit bedeutet, dass der Fahrer den
Zuges zu erfolgen.
9.
Preise und Zahlungsmodalitäten
– Hat bei der Entstehung eines Verlustes, einer Beschädigung
Lastwagen auf den Wagen an die bezeichnete Stelle gefahren oder einer Verspätung ein schuldhaftes Verhalten des Kunden
4.5
Buchungen sind immer von der verfügbaren Kapazität an
9.1
Preise, Gebühren und Rabatte, sowie relevante Fristen baund diesen durch das Unterlegen von Keilen gesichert hat. oder ein der Ladeeinheit anhaftender Mangel mitgewirkt, so
Stellplätzen auf den Zügen abhängig. Buchungen erfolgen sieren auf dem im Zeitpunkt des Abschlusses des Befördevermindert sich die Entschädigungspflicht in dem Verhältnis,
2.8
A uslieferung der Ladeeinheit bedeutet, dass der Wagen nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs; kein Kunde hat Anspruch rungsvertrages geltenden und publizierten Tarife der RAlpin. in dem diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben. mit der Ladeeinheit am Entladegleis im Empfangsbahnhof auf eine Exklusivität oder einen Vorrang seiner Buchung.
Änderungen sind jederzeit möglich. angekommen ist und der Fahrer die Sicherungskeile vom
– Sofern auf dem Transport übergebene Transportdokumente
9.2
Sofern keine vertragliche Regelung zu Zahlungsfristen ver- Fahrzeug entfernt.
5.
Verbindliche Erklärungen des Kunden verloren gehen oder sonstige Vertragspflichten schuldhaft einbart ist, sind die Beförderungen vor Antritt der Befördeverletzt werden, ausgenommen Verlust und Beschädigung
Mit der Unterzeichnung des jeweiligen Tickets (Shipping Order) rung mittels Kreditkarte zu bezahlen. RAlpin ist berechtigt,
3.
Vertragspflichten der Güter, besteht eine Pflicht zur Entschädigung durch RAldurch den Fahrer vor Abfahrt gibt der Kunde folgende eigenjeweils einen Beitrag von 900 Euro auf der Kreditkarte repin nur für den genau bestimmbaren direkten materiellen
3.1
RAlpin verpflichtet sich, die Ladeeinheit und den Fahrer ständige Zusicherung ab: servieren zu lassen, bis die definitive Belastung nach An- Schaden des Kunden. Die Entschädigungspflicht ist auf das durch ein anerkanntes Eisenbahnverkehrsunternehmen
– D ie gemachten Angaben zum Lastwagen und dem Gut, inskunft des Transportes erfolgt. Eine Barzahlung respektive
Vierfache des Preises für die Beförderung der betroffene Laim Rahmen des kombinierten Verkehrs auf der Schiene besondere auch über Abmessungen und Gewichte der Lade- Zahlung des Transports an den Terminals ist nicht möglich. deeinheiten begrenzt. Bei Verlust von Dokumenten besteht auf der Route zwischen Novara, Italien und Freiburg i.B., einheiten sind richtig und vollständig.
9.3
RAlpin behält sich das Recht vor, allfällige Zusatzgebühren eine Pflicht der RAlpin zur Entschädigung nur im Falle des
Deutschland bzw. umgekehrt, je nach Auftrag zu befördern. und Preisanpassungen aufgrund von Anpassungen, die sie schuldhaften Verlustes von Dokumenten, die für die mögli- Der Kunde wird unverzüglich informiert, wenn während des
– D ie geltenden Vorschriften hinsichtlich Beladung und Laim Auftrag des Kunden ausführt, der für die ursprüngliche chen Kontrollen behördlich vorgeschrieben sind und die ent- Transportes wesentliche Unregelmässigkeiten auftreten. dungssicherung der Güter auf Strassenfahrzeugen sind eingehalten.
Buchung verwendeten Kreditkarte zu belasten. sprechend der RAlpin vor dem Transport übergeben wurden.
3.2
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrer die jeweiligen
9.4
Sollte eine Kreditkartenbelastung nachträglich nicht er- – Wird eine Beschädigung eines Lastwagens geltend gemacht,
Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
– D ie übergebene Ladeeinheit ist für den kombinierten Verkehr geeignet und das geladene Gut erfüllt die Anforderungen, die folgreich abgeschlossen werden können, verpflichtet sich ist die Entschädigung auf die Kosten der Instandsetzung be- 3.3
RAlpin befördert ausschliesslich den auf dem Ticket aufgefür den sicheren Kombinierten Verkehr verlangt werden. der Kunde den ausstehenden Betrag innert 30 Tagen nach schränkt. Weiterer Schaden ist nicht zu ersetzen. führten Fahrer. Begleitpersonen und/oder Tiere der Fahrer
Durchführung des Transports mittels Banktransfer an die
– Die hier festgelegten Haftungsbeschränkungen auch der werden nicht befördert.
– A lle Dokumente, welche diese Ladeeinheiten begleiten und
RAlpin zu überweisen. behördlich vorausgesetzt sind, sind beigefügt, richtig und
CIM finden auch auf ausservertragliche Ansprüche gegen
3.4
Die Ladeeinheit darf am Versandtag nicht früher als 90 Minuvollständig.
9.5
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte oder die RAlpin Anwendung. ten vor und nicht nach Annahmeschluss am vereinbarten
Verrechnungen wegen behaupteter Gegenforderungen gel- 12.3
RAlpin haftet nicht für Schäden/Forderungen, die sich:
Terminal eintreffen. Die Ladeeinheit ist dann der technischen
– Der durchgeführte Transport entspricht den Vorschriften altend zu machen, sofern diese Forderungen nicht gerichtlich
Kontrolle durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen zu unler Staaten, die im Rahmen des kombinierten Verkehrs involrechtskräftig festgestellt oder aber von RAlpin ausdrücklich
– aufgrund der Abweisung der Landeeinheit aus der durchgeführterziehen und einzuchecken. viert sind; entsprechende Genehmigungen sind erteilt. anerkannt wurden. ten technischen Kontrolle gemäss Punkt 7 ergeben können.
3.5
Der Kunde ist für die Beladung und die Entladung der Lade- – sich aus Umständen ergeben haben, die RAlpin nicht verhin- 6.
Gefahrgut einheiten jeweils auf den und von dem Wagen verantwortlich,
10. Dokumentation, Zoll dert konnte (z.B. infrastrukturbedingte Verspätungen, etc.). ebenso für die Sicherung der Ladeeinheiten durch Keile auf
Soweit Gefahrgut befördert werden soll, gelten die besonderen
10.1 Der Kunde hat am Abgangsterminal dem Vertreter der RAlpin dem Wagen.
Vorgaben der Beförderungsbedingungen RAlpin, siehe dort unter alle für den Transport erforderlichen Dokumente zu überge- Seite 3. ben. Dies gilt insbesondere beim Transport von Gefahrgut,
Abfallstoffen und ähnlichem.
13. Entschädigungsvoraussetzungen,
15. Schlussbestimmungen m
Setzungen einer Schadensmeldung
21422311123 oc.
15.1 Alle Forderungen aus dem Beförderungsvertrag verjähren ni p
13.1 Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn in den nachfolgend in einem Jahr ab dessen Abschluss, soweit nicht das anzula r .
A Good Move!
festgelegten Fristen und Formen zum einen der Schaden wendende nationale Recht oder internationale Übereinkomw w angezeigt und zum anderen die Entschädigung eingefordert men zwingend etwas anderes vorschreiben. w : worden ist. Andernfalls erlischt ein Anspruch gegen RAlpin.
15.2 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und RAlpin aus et i e
13.2
Die Anzeige, die den Schaden hinreichend genau kennzeichdem Versand der Ladeeinheiten wie auch aus der Befördesb e nen muss und gegebenenfalls mit Fotos zu unterlegen ist, ist rung von Personen im Begleitwagen sind ausschliesslich
W r bei dem örtlichen Vertreter der RAlpin am Empfangsterminal die ordentlichen Gerichte am Sitz der RAlpin zuständig. Jeoder bei dem zuständigen Vertreter des Eisenbahnverkehrsdoch kann der Kunde auch an seinem Sitz verklagt werden. e d f u a unternehmen bei Ankunft vorzunehmen. Die Entschädigung n
15.3 Auf diesen Vertrag sowie die einzelnen Beförderungsvero selbst kann nur gegenüber RAlpin angemeldet werden. is träge ist Schweizer Recht einschliesslich der internationar eV
13.3
Bei Verlust oder Beschädigungen, die äusserlich erkennbar len Übereinkommen anwendbar (CIM, CIV). sind, insbesondere auch solche an Zoll- oder anderen Ver- 15.4 RAlpin ist berechtigt, Schadenersatzansprüche eines Kunden, elle u schlüssen der Ladeeinheit, muss der Kunde dies sofort bei tk die auf von Dritten verursachten Schäden beruhen, dadurch a
Ankunft anzeigen, wenn ihm die Ladeeinheit übergeben wird. zu befriedigen, dass sie dem Kunden die eigenen Ansprüche ei
AGB d
13.4
Bei Verlust oder Beschädigungen, die nicht äusserlich sogegenüber dem Dritten abtritt. Die Haftung der RAlpin kommt sl i e
AUSGABE 2025 fort erkennbar sind, muss eine Schadenanzeige innerhalb nur sekundär wieder zum Tragen, wenn eine Vollstreckung w ej von drei Tagen nach der erfolgten Ablieferung erfolgen und gegen den Dritten erfolglos ist. t li g es muss eine unverzügliche Besichtigung des Schadens er- 15.5
Sofern ein Absatz oder Abschnitt oder auch ein Satz dieser s
E möglicht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass
AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden sollte, blei- G alle entsprechend notwendigen Beweise für Verluste oder ben alle übrigen Bestimmungen in Kraft.
A
Beschädigungen sichergestellt werden. ni
15.6 Bei der Vorlage von Übersetzungen in die englische oder pl
13.5
Bei Verspätungen, Dokumentenverlust oder sonstigen Veritalienische Sprache ist bei Differenzen in der Sprache der
AR tragsverletzungen ausserhalb von Verlusten oder Beschä- 5 deutsche Wortlaut massgebend.
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0 digungen ist der Schaden innerhalb von drei Werktagen
2
15.7
Ein Verzicht der RAlpin auf bestimmte Rechte im Einzelfall, nach Auslieferung anzuzeigen.
© sei es gerichtlich oder aussergerichtlich, hat keine präjudi- 13.6
Eine Entschädigung muss vom Kunden schriftlich, regelzierende Wirkung für ähnliche Fälle. mässig per Einschreibebrief eingefordert werden. Die Belege zum Schadennachweis müssen beigefügt sein. Diese
Anforderung muss innerhalb von acht Monaten ab Auslieferung bei RAlpin eingegangen sein.
14. Datenschutz und Videoüberwachung
14.1 Im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des Beförderungsauftrages erfasst RAlpin bestimmte Daten von Fahrern. Die
Erfassung erfolgt beim Einchecken durch den Fahrer selbst, durch einen Terminal-Mitarbeiter oder durch einen Vertreter der RAlpin. Verwendet werden diese Daten ausschliesslich durch Mitarbeiter der RAlpin aus Gründen der betrieblichen
Notwendigkeit bzw. zur Bestimmung der Zugehörigkeit von
Lastwagen und Fahrer für Zollbehörden und Beförderer und zur Erfassung von Fahrern, die aufgrund einer Regelverletzung von der Fahrt mit der RAlpin ausgeschlossen sind. Sämtliche
Daten können auf Anfrage bei RAlpin eingesehen werden.
14.2
RAlpin behält sich vor, die Terminals sowie die Begleitwagen zum Schutz vor Vandalismus sowie zur Beweissicherung im
Fall von Schadenfällen mit Videokameras zu überwachen. Zur
Information der von der Überwachung betroffenen Personen bringt RAlpin im Aufnahmefeld der Kamera gut sichtbare
Hinweisschilder an. Die mit einer Kamera aufgenommenen
Daten werden innerhalb von 72 Stunden gelöscht, sofern innerhalb dieses Zeitraums keine nennenswerten Ereignisse entdeckt werden.
14.3
Mit Bestätigung der Kenntnisnahme des Sicherheitsmerkblattes oder der entsprechenden Bestätigung in der Online- Buchung erklärt der Fahrer sein Einverständnis zu dieser
Datenerhebung und der Videoüberwachung.
Die aktuelle Datenschutzerklärung kann unter www.ralpin.com eingesehen oder heruntergeladen werden.
RAlpin AG Römerstrasse 3, 4600 Olten, Schweiz, T +41 58 822 88 88, E-Mail schreiben, www.ralpin.com Lire la suite