nebenamtliche Richterin und Richter

  • Schwyz

Site Bezirk Schwyz

Administration publique

Recherche nebenamtliche Richterin und Richter

Société: Bezirk Schwyz

Localisation: Schwyz

Description du poste

Le Bezirksgericht Schwyz recherche des membres impartial et indépendants.

Tâches

• Assurer l’équité et la neutralité lors des audiences judiciaires.

• Étudier les dossiers avant chaque session pour une décision éclairée.

• Collaborer avec des professionnels d’horizons variés pour enrichir les délibérations.

Compétences

• Une expérience en droit ou dans des domaines connexes est requise.

• Compétences analytiques solides et bonne communication.

• Capacité à travailler en équipe et à respecter des délais.

www.bezirk-schwyz.ch

Anforderungsprofil und Orientierungshilfe für nebenamtliche Mitglieder des Bezirksgerichts Schwyz 1. Allgemeine Voraussetzungen – Ein Gerichtsmitglied muss unabhängig und unparteiisch sein (vgl. Art. 30 Abs. 1 BV). Es darf auch durch sein Verhalten und seine Äusserungen nicht den Anschein von Befangenheit aufkommen lassen. Richterin und Richter müssen darauf achten, ihre Tätigkeit ohne Übereifer oder gar Zorn anzugehen. Sie müssen stets die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Parteien wahren. Ausgewogenheit und Sachlichkeit gehören zu den besonderen Merkmalen. Richterinnen und Richter haben den Prozessparteien mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Persönlichkeits-, Sozial- und Fachkompetenz sind beim Richter unabdingbar. • Unvereinbarkeit: Es wird auf die Unvereinbarkeitsbestimmungen nach §§ 35 ff. des Justizgesetzes vom 18. November 2009 (JG, SRSZ 231.110) hingewiesen.
• Verfügbarkeit: Neben längerfristig festgesetzten Terminen (ordentliche Gerichtssitzungen) gibt es ausnahmsweise auch solche, die relativ kurzfristig wahrgenommen werden müssen.
• Aktenstudium: Vor einer Gerichtssitzung werden auch die nebenamtlichen Richter mit teils umfangreichen Aktendossiers bedient. Richter müssen bereit sein, vorgängig der

Sitzung die Akten zu lesen und sich einen Überblick über den Prozessstoff zu verschaffen. 2. Besondere Voraussetzungen
– Ein gemischt zusammengesetztes Gericht mit vollamtlich tätigen Juristen und nebenamtlich tätigen (vorwiegend) Nichtjuristen hat gegenüber einem Gericht, welches ausschliesslich mit Juristen als Richtern besetzt ist, den Vorteil, dass nicht ausschliesslich juristisches Wissen und Kompetenz im Gericht vertreten ist. Neben verschiedenen Biografien wird damit auch Fachwissen aus verschiedenen Berufen ins Gericht eingebracht. Dies erlaubt es, die Zahl der erforderlichen Gerichtsgutachten tiefer zu halten und der Zugang zu und die Interpretation von Gerichtsakten werden erleichtert. Nicht zuletzt darf man sich von einer gemischten Zusammensetzung erhoffen, dass die Rechtsprechung eine gewisse “Bodenhaftung” bewahrt. – Damit diese Vorteile gegenüber einem ausschliesslich mit Juristen besetzten Gericht zum Tragen kommen, sind die Wahlorgane bzw. ihre vorbereitenden Instanzen gefordert, Persönlichkeiten als Richter und Richterinnen auszuwählen, welche die vorerwähnten Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sollten sie vorzugsweise berufliche Kenntnisse aus jenen Bereichen mitbringen, welche Materien betreffen, mit denen sich das Gericht häufig zu befassen hat. Es sind dies unter anderem folgende Berufsrichtungen:
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Baufachleute (Ingenieure und Architekten); Personen aus der Landwirtschaft; Personen aus dem Rechts-, Finanz-, Rechnungs- und Inkassowesen; Personen aus Personal-, Informatik- und Sozialberufen; Personen aus Handwerksberufen; Personen aus Gesundheitswesen (Ärzte, etc.). Diese Auflistung ist nicht abschliessend und es können auch Personen aus den meisten anderen Berufen das Amt eines nebenamtlichen Richters gut erfüllen, sofern die allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind. Eine ungenügende Berücksichtigung der für die Zivil- und Strafrechtspflege wichtigsten Berufsgruppen sowie eine unausgewogene Vertretung der Geschlechter könnten das Laien- oder besser Fachrichtertum bzw. das Funktionieren des Gerichts längerfristig ernsthaft in Frage stellen. 3. Zeitliche Beanspruchung
Das Bezirksgericht Schwyz hat zurzeit drei Kammern, welche abwechslungsweise tagen. Ordentlicher Gerichtstag ist der Mittwoch. Ein ordentlicher Richter muss mit durchschnittlich einer Sitzung pro Monat rechnen. Es sind jeweils halbtägige oder ganztägige Sitzungen. 4. Entlöhnung
Die Entschädigung erfolgt pauschal nach Zeitaufwand mit einem Sitzungsgeld. Die Ansätze betragen ab 1. Juli 2016: bis 2 Std.: Fr. 150.00 bis 3 Std.: Fr. 225.00 bis 4 Std.: Fr. 300.00 Tagesentschädigung: Fr. 450.00 Aktenstudium pro Std.: Fr. 50.00 Spesenpauschale von Fr. 35.00 pro Einsatz 5. Weitere Informationen
Weitere Informationen über Bestand und Zuständigkeit des Bezirksgerichts Schwyz finden Sie auf der Homepage des Bezirks Schwyz (www.bezirk-schwyz.ch). Interessierte für eine Kandidatur können sich für weitere Informationen an den Gerichtspräsidenten Dr. iur. Michael Frey, Tel.: 041 819 67 68, wenden.
Schwyz, im Oktober 2020
Bezirksgericht Schwyz
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✅ Poste: nebenamtliche Richterin und Richter

⚙️ Employeur: Bezirk Schwyz

📍 Lieu: Schwyz, Suisse

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